Nachts mit Martinshorn! – Muss das sein?
Fühlen Sie sich auch gestört, wenn Sie nachts durch Sondersignal geweckt werden? Dies ist zwar verständlich, doch dürfen die Fahrer der Einsatzfahrzeuge darauf keine Rücksicht nehmen, wenn es darum geht, schnell Menschen oder Tiere zu retten bzw. Sachwerte zu schützen. Aufgrund der gesetzlichen Lage darf das normalerweise benutzt werden. Dass einige Einsatzfahrzeuge nachts nur mit Blaulicht fahren ohne Martinshorn, ist ein reines Zugeständnis, der Fahrer geht ganz bewusst ein erhöhtes Risiko ein.
Sie können sich bequem im Bett wieder umdrehen und weiterschlafen. Die Rettungskräfte bzw. Feuerwehrleute, die bis vor wenigen Minuten ebenfalls noch in ihren Betten lagen, haben dazu vielleicht in den nächsten Stunden keine Gelegenheit mehr – und müssen am nächsten Morgen genauso wieder zur Arbeit wie Sie.
Und: Wenn Sie einmal unsere professionelle Hilfe brauchen, sind Sie sicherlich für einen schnellen Einsatz dankbar. Wenn es um Ihr Hab und Gut oder sogar um Ihr Leben oder das Ihrer eigenen Familie geht, wäre es Ihnen auch ziemlich egal, ob jemand anderes vielleicht durch die anrückenden Einsatzfahrzeuge von Rettungsdienst, Polizei oder Feuerwehr geweckt wird…
Blaulicht und Martinshorn sind keine freiwillige Sache!
Es ist gesetzlich vorgeschrieben (§35 StVO), dass Sonder- bzw. Wegerechte in Anspruch genommen werden. Hier müssen Blaulichter und Tonsignal vom Fahrtbeginn bis zum Fahrtende eingeschaltet sein. Denn das Blaulicht allein ist nur eine Warneinrichtung. Die Übertretung der StVO, von deren Ahndung wir während der Einsatzfahrt größtenteils befreit sind, sofern keine Personen gefährdet werden, ist nur genehmigt bei gleichzeitigem Betrieb von Blaulicht UND Tonsignal.
Die frühzeitige Ankündigung eines Einsatzfahrzeugs soll jedem die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu reagieren und so gefährliche Fahrmanöver oder gar Unfälle zu vermeiden. Das gilt im Berufsverkehr ebenso wie nachts, wenn scheinbar keiner unterwegs ist. Denn bedenken Sie, wenn man nur mit Blaulicht fährt, wird ein Fußgänger, der die Straße hinter einer Kurve überquert, nicht von dem schnell herannahenden Einsatzfahrzeug gewarnt.
Wie soll ich mich als Verkehrsteilnehmer verhalten?
Viele Verkehrsteilnehmer sind verunsichert und verhalten sich falsch, wenn im Rückspiegel plötzlich Blaulichter auftauchen und das Martinshorn dröhnt. Daher wollen wir Ihnen HIER ein paar Tipps geben, wie Sie sich in solchen Situationen ab besten Verhalten.
Wir bitten Sie also um Ihr Verständnis, wenn wir Sie demnächst wieder einmal mitten in der Nacht wecken müssen – es dient der Sicherheit aller Ahrweiler Bürger. Und sollten Sie mehr über Ihre Feuerwehr erfahren, oder sogar aktiv mithelfen wollen: Kommen Sie einfach zum nächsten Feuerwehrgerätehaus (wenn die Kameraden gerade dort Dienst tun) und sprechen Sie uns an – Wir werden Ihnen gerne weiterhelfen.