Blaulicht und Martinshorn - was tun?
Viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht, wie sie sich bei Blaulicht und Martinshorn verhalten sollen. Dies führt bei Einsatzfahrten von Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr nicht selten zu gefährlichen Situationen. Immer wieder auch ein Ärgernis: auf Autobahnen wird sehr oft keine Rettungsgasse gebildet und Einsatzfahrzeuge dadurch erheblich behindert. Rasche und möglicherweise lebensrettende Hilfe wird so verzögert.
Bei Blaulicht keine Panik!
Wenn Sie im Auto unterwegs sind und ein Martinshorn hören: Radio ausschalten und Fenster öffnen. So können Sie am besten feststellen, aus welcher Richtung das Einsatzfahrzeug kommt.
Drei Grundregeln sind dabei zu beachten:
- Ausschau halten, woher das Einsatzfahrzeug kommt
- Abschätzen bzw. beobachten (Blinker), wohin die Retter wollen und
- überlegen, wie man ihnen am besten Platz verschafft
„Zum Straßenrand ausweichen“ lautet ein probates Rezept, wenn ein Einsatzfahrzeug von hinten naht. Kommt es von der Seite, ist sofortiges Anhalten anzuraten. Dabei nicht vergessen, dass auch noch andere Verkehrsteilnehmer auf der Straße sind. Ein hartes Bremsmanöver ohne Blick nach hinten kann leicht einen Auffahrunfall auslösen. Ein Ausweichmanöver kann den Autofahrer auf der benachbarten Fahrspur in Bedrängnis oder einen Radfahrer zum Sturz bringen.
Im Stau das Richtige tun! Doch was, wenn das Feuerwehrfahrzeug sich von hinten nähert und es keine Ausweichmöglichkeit nach vorne gibt? Selbstverständlich ist es dann erlaubt und sogar geboten, ihm –wenn möglich- die Bahn durch Ausweichen auf einen Rad- oder Fußweg freizumachen. Auch vor einer roten Ampel muss der Autolenker nicht stehen bleiben, wenn er der Feuerwehr durch ein Überqueren der Haltelinie mit seinem Wagen den Weg freimachen kann.
Aber Achtung: alle Manöver, die hier ausnahmsweise zulässig und sonst von der Straßenverkehrsordnung verboten sind, verlangen größte Vorsicht. Kein anderer Fahrer, kein Radler oder Fußgänger darf durch das Verhalten in Gefahr gebracht werden!
Das B-G-A – Reaktionsschema
Da viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen, wie sie sich bei der Begegnung verhalten sollen, wurde ein einfaches Reaktionsschema entwickelt:
- B linker betätigen
- G eschwindigkeit reduzieren
- A nhalten, wenn nötig am Straßenrand
Dieses Schema gilt sowohl für Autofahrer, die dem Einsatzfahrzeug vorausfahren, als auch Verkehrsteilnehmern, denen Einsatzfahrzeuge entgegenkommen.
Rettungsgassen auf Autobahnen und anderen Straßen
Auf Autobahnen und anderen Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren gebietet die Straßenverkehrsordnung, dass eine Gasse für die Retter freizuhalten ist. Diese ist auch zu bilden, wenn noch kein Einsatzfahrzeug zu sehen ist! Halten Sie die Gasse auch dann noch frei, wenn bereits mehrere Fahrzeuge von Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr durchgefahren sind! Oft folgen weitere Fahrzeuge.
Bei Straßen mit zwei Fahrspuren je Fahrtrichtung ist die Rettungsgasse zwischen diesen beiden Spuren vorzuhalten. Bei Straßen mit drei oder mehr Spuren halten Sie die Gasse zwischen der linken und der mittleren Fahrspur frei. Beim Heranrollen an einen Stau heißt es also, den Wagen frühzeitig nach links bzw. rechts einzuordnen und stets ausreichend Abstand zum Vordermann zu halten, da dies ein späteres Ausweichen ermöglicht.
Wann dürfen Sondersignale wie Blaulicht oder Sirene im Straßenverkehr eingesetzt werden?
Sondersignale dürfen nur in Ausnahmesituationen eingesetzt werden, da kein Missbrauch mit ihnen betrieben werden darf. Sie kommen zum Einsatz, wenn es gilt, Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden; wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung besteht und abgewendet werden soll; wenn eine flüchtige Person zu verfolgen ist oder es darum geht, Sachwerte von hoher Bedeutung zu erhalten. Ihre genaue Verwendung ist im deutschen Gesetz im § 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.
Wenn an einer Ampelkreuzung in der Stadt die Fahrzeuge dicht an dicht stehen, wie sollen sich die Fahrer verhalten, um einen Rettungswagen sicher durchzulassen?
Die Fahrer haben immer die Anweisung, für den Krankenwagen mit Blaulicht und Signalhorn freie Bahn zu schaffen, dürfen dabei aber keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. Trotz roter Ampel darf ein Autofahrer in dieser Ausnahmesituation ein Stück vorfahren, um rechts oder links an der Seite halten zu können. Dabei ist es erlaubt, in der Kurve stehen zu bleiben oder auf den Bürgersteig zu fahren. Sollte ein Fahrer nur auf den Fußweg ausweichen können, muss er natürlich auf Fußgänger Rücksicht nehmen.
Wenn ein fest montierter Blitzer an der Ampelkreuzung steht, muss ein Fahrer dann trotzdem Strafe beim Überrollen der roten Ampel zahlen?
Beim Überrollen einer roten Ampel verschickt die Bußgeldstelle automatisch einen Bußgeldbescheid. In diesen Vorgang ist die Polizei nicht involviert und man kann darauf auch keinen Einfluss nehmen. In einem solchen Fall ist es wichtig zu dokumentieren, dass es eine der roten Ampel übergeordnete Weisung in Form eines Krankenwagens mit Einsatzhorn und Blaulicht gegeben hat. Beispielsweise sollte man versuchen, sich das Kennzeichen des Rettungswagens zu merken. Außerdem sollte man darauf achten, von welcher Organisation der Krankenwagen stammt, zum Beispiel von den Johannitern oder dem Deutschen Roten Kreuz (DRK). Genauso wichtig sind Datum, Uhrzeit, die Straße oder Straßenkreuzung und mögliche Zeugen, die aussagen können, dass ein Rettungswagen im Einsatz war.
Wie sollte man sich als Kraftfahrer auf einer Autobahn verhalten, wenn ein Rettungswagen mit Blaulicht und Signalhorn im Einsatz ist?
Auch auf der Autobahn muss dem Krankenwagen freie Fahrt ohne Behinderung gewährt werden. Wenn allerdings der Rettungswagen mit Blaulicht und Signalhorn bspw. auf der rechten Spur mit ca. 120 km/h fährt, die linke Spur aber frei ist und auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung besteht, ist es erlaubt, den Krankenwagen auf der linken Spur zu überholen. Natürlich immer unter der Voraussetzung, ihn nicht zu behindern.
Für Autobahnen und mehrspurige Straßen außerorts gilt, dass im Falle eines Unfalls oder Staus eine Rettungsgasse freigehalten werden muss. Ist die Autobahn oder Landstraße zweispurig, sollte der Kraftfahrer bei stockendem Verkehr nicht erst auf die Ankunft der Rettungsfahrzeuge warten, sondern sofort rechts bzw. links an den Rand fahren, um eine Gasse in der Mitte zu bilden. Bei Dreispurigkeit muss die Rettungsgasse zwischen der linken und der mittleren Spur gebildet werden. Wichtig ist, darauf zu achten, dass die Rettungsgasse so breit ist, dass im Zweifelsfall ein ganzer Löschzug der Feuerwehr hindurchpasst.